Schreiners Büro - Anwenderforum

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R.Stadler


01.09.2025,
08:49 Uhr
 

EUDR-Verordnung (Anwendung)

Hallo Herr Dinklage,
Da die EUDR (EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten) zum 30.12.2025 in Kraft tritt, sind unsere Lieferanten dazu verpflichtet, Referenznummern über ihre Produkte zu führen. Diese müssen direkt mit der Lieferung an uns weitergegeben werden.
Wir müssen die Referenznummern dokumentieren.
Die Dokumentation muss folgendes enthalten:

• Name des zugekauften Produkts/Materials (z.B. Buchenbretter 40mm, Spanplatten 19mm)
• Kontaktdaten des Lieferanten (Name, Anschrift, E-Mail, wenn vorhanden Internetadresse)
• Referenznummer für das Produkt/Material
• Name des verkauften Produkts (z.B. Einbauküche, Kleiderschrank)
• Kontaktdaten des Käufers (Name, Anschrift, E-Mail, wenn vorhanden Internetadresse)

Wir müssen diese Informationen an unsere B2B Kunden weitergeben.
Die Informationen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.

Unser Wunsch wäre die Referenznummer bei Lagerzugang eingeben zu können und bei Lieferschein / Rechnungserstellung noch eine Liste mit den jeweiligen Angaben mit zu erstellen, um sie mit dem Lieferschein / Rechnung weitergeben zu können.

H.Dinklage

01.09.2025,
09:46 Uhr

@ R.Stadler

EUDR-Verordnung

Hallo Herr Stadler,

» Unser Wunsch wäre die Referenznummer bei Lagerzugang eingeben zu können und
» bei Lieferschein / Rechnungserstellung noch eine Liste mit den jeweiligen
» Angaben mit zu erstellen, um sie mit dem Lieferschein / Rechnung
» weitergeben zu können.

damit ist es nicht getan, hierfür müssten Sie im Lager einzelne "Chargen" mit den Referenznummern der entsprechenden Mengen je Material verwalten können, um die entsprechende (Teil-)Charge dann dem Auftrag bei der Buchung eindeutig zuzuordnen zu können.

Zudem müssten Sie dann immer auch Lager und/oder Auftragskosten buchen.

Sollte die EUDR so in Kraft treten wie geplant, ist es m.E. am einfachsten, wenn Sie die Lieferantendokumente, die Sie für das Material des Auftrags erhalten haben, dem Auftrag zuordnen (ggf. über die Anhänge im Auftrag) und dann dem Kunden bei Lieferung bzw. Rechnungserstellung zur Verfügung stellen.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

R.Stadler

02.09.2025,
08:33 Uhr

@ H.Dinklage

EUDR-Verordnung

» damit ist es nicht getan, hierfür müssten Sie im Lager einzelne "Chargen"
» mit den Referenznummern der entsprechenden Mengen je Material verwalten
» können, um die entsprechende (Teil-)Charge dann dem Auftrag bei der Buchung
» eindeutig zuzuordnen zu können.
»
» Zudem müssten Sie dann immer auch Lager und/oder Auftragskosten buchen.
»
» Sollte die EUDR so in Kraft treten wie geplant, ist es m.E. am einfachsten,
» wenn Sie die Lieferantendokumente, die Sie für das Material des Auftrags
» erhalten haben, dem Auftrag zuordnen (ggf. über die Anhänge im Auftrag) und
» dann dem Kunden bei Lieferung bzw. Rechnungserstellung zur Verfügung
» stellen.
»
Hallo Herr Dinklage,

Wir buchen Lagerzugang und Auftragskosten nach dem FIFO Prinzip.
Es wäre beim Lagerzugang nur ein zusätzliches Feld mit der Referenznummer und beim Lieferschein eine Aufstellung der Materialien mit Referenznummer.

H.Dinklage

02.09.2025,
09:48 Uhr

@ R.Stadler

EUDR-Verordnung

Hallo Herr Stadler,

der Lagerpreis wird in Schreiners Büro als gewichteter Durchschnittspreis ermittelt, nicht FIFO usw.

Zudem müsste es ja immer für alle Anwender passen und da wäre eine aufwendige Chargenverwerwaltung notwendig.

Für Ihre eigene Anwendung können Sie die Referenznummern schon heute im Buchungstext angeben und anschliessend die Auswertung "Auftragskosten" erzeugen, dort sind alle gebuchten Texte enthalten.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

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