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EUDR-Verordnung (Anwendung)

Verfasst von H.Dinklage, 01.09.2025, 09:46 Uhr

Hallo Herr Stadler,

» Unser Wunsch wäre die Referenznummer bei Lagerzugang eingeben zu können und
» bei Lieferschein / Rechnungserstellung noch eine Liste mit den jeweiligen
» Angaben mit zu erstellen, um sie mit dem Lieferschein / Rechnung
» weitergeben zu können.

damit ist es nicht getan, hierfür müssten Sie im Lager einzelne "Chargen" mit den Referenznummern der entsprechenden Mengen je Material verwalten können, um die entsprechende (Teil-)Charge dann dem Auftrag bei der Buchung eindeutig zuzuordnen zu können.

Zudem müssten Sie dann immer auch Lager und/oder Auftragskosten buchen.

Sollte die EUDR so in Kraft treten wie geplant, ist es m.E. am einfachsten, wenn Sie die Lieferantendokumente, die Sie für das Material des Auftrags erhalten haben, dem Auftrag zuordnen (ggf. über die Anhänge im Auftrag) und dann dem Kunden bei Lieferung bzw. Rechnungserstellung zur Verfügung stellen.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

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EUDR-Verordnung von R.Stadler am 01.09.2025 um 08:49 Uhr
EUDR-Verordnung von H.Dinklage am 01.09.2025 um 09:46 Uhr
EUDR-Verordnung von R.Stadler am 02.09.2025 um 08:33 Uhr
EUDR-Verordnung von H.Dinklage am 02.09.2025 um 09:48 Uhr

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