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EUDR-Verordnung (Anwendung)

Verfasst von R.Stadler, 02.09.2025, 08:33 Uhr

» damit ist es nicht getan, hierfür müssten Sie im Lager einzelne "Chargen"
» mit den Referenznummern der entsprechenden Mengen je Material verwalten
» können, um die entsprechende (Teil-)Charge dann dem Auftrag bei der Buchung
» eindeutig zuzuordnen zu können.
»
» Zudem müssten Sie dann immer auch Lager und/oder Auftragskosten buchen.
»
» Sollte die EUDR so in Kraft treten wie geplant, ist es m.E. am einfachsten,
» wenn Sie die Lieferantendokumente, die Sie für das Material des Auftrags
» erhalten haben, dem Auftrag zuordnen (ggf. über die Anhänge im Auftrag) und
» dann dem Kunden bei Lieferung bzw. Rechnungserstellung zur Verfügung
» stellen.
»
Hallo Herr Dinklage,

Wir buchen Lagerzugang und Auftragskosten nach dem FIFO Prinzip.
Es wäre beim Lagerzugang nur ein zusätzliches Feld mit der Referenznummer und beim Lieferschein eine Aufstellung der Materialien mit Referenznummer.

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EUDR-Verordnung von R.Stadler am 01.09.2025 um 08:49 Uhr
EUDR-Verordnung von H.Dinklage am 01.09.2025 um 09:46 Uhr
EUDR-Verordnung von R.Stadler am 02.09.2025 um 08:33 Uhr
EUDR-Verordnung von H.Dinklage am 02.09.2025 um 09:48 Uhr

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