Sollstundenzahl mit fixer Monatsstundenzahl (Anwendung)
Hallo Herr Woesner,
der Tarifvertrag basiert auf einer Wochenstundenzahl ( "Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Montag bis Freitag ausschließlich der Pausen beträgt 38,5 Stunden"), folglich basiert auch das Abrechnungsmodell in Schreiners Büro auf Wochenstunden.
In der Praxis sind die Stunden des Tarifvertrags zu leisten, d.h. die anfallenden Wochenstunden. Die jeweiligen Monatssollstunden berechnen sich entsprechend durch die Summierung der entsprechenden Tage. Und damit sind die zu leistenden Stunden von Monat zu Monat unterschiedlich. Dies wird durch das Fehl- und Überstundenkonto in Schreiners Büro aufgefangen.
Wenn Sie den Lohn anhand des theoretischen Mittelwerts von 167,5 Stunden monatlich auszahlen, damit die Lohnzahlung einfacher gestaltet werden kann, ist das nachvollziehbar. Dies steht aber in keinem direkten Zusammenhang mit den tatsächlich zu leistenden Sollstunden nach Tarifvertrag, insofern ist der Fehl-/Überstundenstand innerhalb Schreiners Büro auch bei Lohnzahlung nach theoretischem Stundenmittelwert über das Jahr korrekt.
Wenn Sie trotzdem monatsgleich die Fehl-/Überstunden dem theoretischen Mittel von 167,5 Stunden angleichen möchten, können Sie dies durch die Zu- und Ausbuchung von Über-/Fehlstunden erreichen (über den Abgleich).
Tut mir leid, aber eine andere Lösung kann ich Ihnen innerhalb von Schreiners Büro nicht bieten, der Tarifvertrag sieht auch keine Stundenabrechnung in dieser Form vor.
Viele Grüsse
Hermann Dinklage
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