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XRechnung = E-Rechnung ?? (Anwendung)

Verfasst von H.Dinklage, 16.11.2024, 15:44 Uhr

Hallo Herr Heer,

» Vieln Dank für Ihre Ausführung. Auch Sie dürfen natürlich Ihre Meinung
» behalten. Auch wenn Ihre Antwort am eigentlichen Problem vorbei geht.

ich habe nicht meine Meinung wiedegegeben, sondern Fakten:

ZUGFeRD:

-Deutlich höherer Handlings-/Prüfungsaufwand (PDF Teil ist lediglich Beiwerk und für die Prüfung/Buchhaltung ab 01.01.25 eigentlich irrelevant, es ist also der XML-Teil relevant und -genauso wie bei der normalen XML-XRechnung- mit einem Reader zu prüfen). Dennoch ist trotzdem auch der PDF-Teil genau zu prüfen und mit dem XML-Teil zu vergleichen, da bei Abweichungen zwischen erlaubten Abweichungen (identisches Mehrstück) und nicht erlaubten Abweichungen (weitere sonstige Rechnung) zu unterscheiden ist (siehe weiter unten).

-Bis auf Frankreich nicht für Rechnungen ins Ausland verwendbar: Haben Sie Geschäftskunden/Behördenkunden z.B. in Österreich oder Luxemburg? Denen können Sie keine ZUGFeRD Rechnung ausstellen.


» - ich habe eine SB-XML-Rechnung mit beiden Viewern betrachtet. So wie das
» da dargestellt ist, ist das nicht akzeptabel. Wie soll da eine RG
» inhaltlich geprüft werden? Der Positiontext wird in eine schmale Spalte
» gequetscht, so dass sich ursprünglich 3,5 Seiten PDF-RG auf 17 Viewerseiten
» auflösen. Schon optisch hat diese Darstellung nichts mehr mit dem Angebot
» oder der AB, die ja vermutlich nach wie vor im PDF-Format ankommt, zu tun
» (die man dann ja mit der RG vergleichen möchte). Inhalte vergleichen wird
» Freude machen. Es geht ja nicht nur um die Endsumme einer Rechnung.

Eine XRechnung ist ein XML-Datensatz und kennt keine Seitenaufteilung. Eine XRechnung wird nicht ausgedruckt. Im Ultramarinviewer entspricht die Textbreite der Positionen in etwa die Textbreite in einer PDF-Rechnung von Schreiners Büro.

Es gibt sicher mehr Viewer als die zwei erwähnten, hier wäre es Aufgabe der Innungen/HWK, Steuerberater, IT-Betreuer, Ihnen eine passende Lösung zu empfehlen.


» - Da wir nun alle Menschen und keine Maschinen sind, brauchen wir eine
» visuelle Darstellung. Ob die sich ZugFerd nennt, ist mir dabei egal. Auf
» jeden Fall werde ich froh sein, wenn meine digitalen Eingangs-RG mit
» PDF-Anhang kommen.

Der PDF-Anhang einer XRechnung ist etwas völlig anderes als die ZUGFeRD- Rechnung. Wenn Sie die ZUGFeRD-Rechnung meinen, hier ist der PDF-Teil ab dem 01.01.25 nicht mehr der tragende Teil, relevant ist der XML-Teil.

» - Die Softwareanbieter, die eine hybride Darstellung anbieten, scheinen das
» erkannt zu haben. Ob das nun problematisch ist, kann ich nicht sagen. Die
» nicht repräsentative Anzahl an Handwerkskollegen (nicht nur Schreiner), die
» ich kenne, haben die erweiterte Lösung.
» - Die hybride Darstellung ist ja eine Erweiterung der XML-Rechnung und
» schließt diese ja nicht aus. Sie würde das Handling im Alltag auf jeden
» Fall einfacher machen.

s.o.


» Hier der Vollständigkeithalber den Link der HWK-Stgt. zu E-Rechnungen, zum
» Thema Notlösung. Ich kann dem nur zustimmen.
»
» https://www.hwk-stuttgart.de/e-rechnung
»
» ==> im Abschnitt "Wie kann ich E-Rechnungen empfangen?":
»
» Eine E-Rechnung gilt als zugestellt, wenn der Empfänger die Rechnung
» erhalten hat und öffnen kann. Dies kann über folgende Wege erfolgen:
»
» Rechnungsprogramm
» Buchhaltungsprogramm
» E-Mail-Empfang und Viewer als Notlösung

Fragen Sie Ihren Steuerberater bzw. den Hersteller Ihrer Buchhaltungssoftware, ob diese(r) über einen Viewer zum Einlesen der XRechnung verfügt. Wenn nicht, bleibt der normaler Viewer als alternative Lösung.

» Beim E-Mail-Empfang ist wichtig:
» -------------------------------
» E-Rechnungen im ZUGFeRD Format sind problemlos lesbar.

Hätte der Verfasser mal die rechts auf Ihrer Website verlinkte "Verwaltungsanweisung" gelesen, wüsste er, dass das eine Falschaussage ist.

Abschnitt 31:
„Rechnungsdaten, die in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. XML-Datei) über-
mittelt werden, sind in diesem Datenformat grundsätzlich nicht menschenlesbar, sondern erst
nach einer Visualisierung, z. B. mithilfe einer entsprechenden Anwendung. Nach der bisheri-
gen Verwaltungsauffassung erforderte das Merkmal „Lesbarkeit“, dass die Rechnung für das
menschliche Auge lesbar ist. Bisher gingen bei einem hybriden Format, im Falle einer Abwei-
chung zwischen elektronischer Information und dem für das menschliche Auge lesbaren Bild-
teil, der letztere Teil vor. Mit Einführung der obligatorischen E-Rechnung kehrt sich dieses
Verhältnis um. „Lesbar“ bezieht sich nunmehr darauf, dass die Datei maschinenlesbar sein
muss (siehe auch Rn. 6). Bei einem hybriden Format bilden die im XML-Format vorliegen-
den Rechnungsdaten den führenden Teil. Im Fall von Abweichungen zwischen den struktu-
rierten Rechnungsdaten und den sonstigen Informationen gehen die Daten des strukturierten
Teils denen der Bilddatei vor. An der grundsätzlichen Zulässigkeit eines hybriden Formats än-
dert dies aber nichts.“

Es gilt wie oben geschrieben: Der PDF-Teil einer hybriden Rechnung (ZUGFeRD) ist ab dem 01.01.25 nicht mehr der tragende Teil, relevant ist der XML-Teil.

Abschnitt 32:
„Enthält der Bildteil keine von dem strukturierten Teil abweichende Rechnungsangaben nach
§§ 14, 14a UStG, handelt es sich bei dem Bildteil um ein inhaltlich identisches Mehrstück
(vgl. auch Abschnitt 14c.1 Absatz 4 UStAE). Enthält der Bildteil dagegen abweichende Rech-
nungsangaben (z. B. aufgrund manipulativer Eingriffe eine andere Leistungsbeschreibung
oder einen abweichenden Umsatzsteuerbetrag), stellt er ggf. eine weitere (sonstige) Rechnung
dar, für die die Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sind. Dabei werden technisch be-
gründete geringfügige Abweichungen, konkretisierende oder ergänzende Informationen (z. B.
aus Gründen der Darstellung verkürzte Leistungsbeschreibung oder Rundungsdifferenzen)
nicht beanstandet, wenn der Charakter als inhaltlich identisches Mehrstück nicht verloren
geht. Ein Vorsteuerabzug ist auch in diesen Fällen nur aus dem strukturierten Rechnungsteil
möglich.“


Zudem gibt es noch die in Absatz 32 erwähnte Problematik der Manipulationsmöglichkeit, die es notwendig macht, immer beide Teile zu prüfen, den XML-Teil und den PDF-Teil, um auszuschließen, dass der PDF-Teil wesentlich abweicht und damit eine sonstige, weitere Rechnung darstellt.

Damit ist das Thema jetzt für mich erschöpfend behandelt.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

Antworten
 


Gesamter Thread:

XRechnung = E-Rechnung ?? von wschaeuble am 12.04.2024 um 18:17 Uhr (Anwendung)
XRechnung = E-Rechnung ?? von H.Dinklage am 12.04.2024 um 19:50 Uhr
XRechnung = E-Rechnung ?? von wschaeuble am 25.09.2024 um 12:31 Uhr
XRechnung = E-Rechnung ?? von H.Dinklage am 25.09.2024 um 13:07 Uhr
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XRechnung = E-Rechnung ?? von H.Dinklage am 09.10.2024 um 08:55 Uhr
XRechnung = E-Rechnung ?? von wernerheer am 09.10.2024 um 12:37 Uhr
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XRechnung = E-Rechnung ?? von H.Dinklage am 15.11.2024 um 18:55 Uhr
XRechnung = E-Rechnung ?? von wernerheer am 16.11.2024 um 11:08 Uhr
XRechnung = E-Rechnung ?? von H.Dinklage am 16.11.2024 um 15:44 Uhr
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